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Datenschutz

Der Begriff des Datenschutzes wurde bereits geprägt, als die EDV noch in den Kinderschuhen steckte und Daten noch in schriftlicher Form verarbeitet wurden. Es geht beim Datenschutz darum, personenbezogene Daten vor unberechtigtem Zugriff und Mißbrauch zu schützen. Dabei muss gewährleistet sein, dass der Einzelne selbst nachvollziehen und mitbestimmen kann, wer was für Daten von ihm gespeichert hat und wer darauf Zugriff erhalten darf.

Digitale Datenspeicherung

Die digitale Datenspeicherung von personenbezogenen Daten erfolgt heute in vielen Bereichen. Als besonders sensibel gelten hierbei der Finanzsektor, die behördliche Datenerfassung sowie die Datenbestände von Staatsorganen wie der Polizei. Aber auch viele private Firmen und Organisationen erfassen umfangreiche Details zu ihren Kundendaten. Durch die heutige Vernetzung ist es möglich, sensible Daten problemlos zu archivieren, weiterzugeben und auszuwerten. Die Ziele vom (Kunden-)Datenabgleich sind vielfältig und reichen von der polizeilichen Rasterfahndung über die Mitarbeiterüberwachung in Firmen bis hin zu Marketingzwecken von Firmen, die über entsprechende Kundenprofile zielgerichtete Werbung erstellen.

Datenschutz und Gesetz

Um die rechtlichen Möglichkeiten einzuschränken, so dass nicht jeder anch Belieben Daten weitergeben oder gar verkaufen darf, wurden entsprechende Gesetze geschaffen. Neben nicht verbindlichen internationalen Richtlinien bzw. Empfehlungen gibt es von der EU die Europäische Datenschutzrichtlinie, welche für alle Mitgliedsstaaten der EU verbindlich ist und einen gewissen Mindestdatenschutz definiert. Neben weiteren Vereinbarungen auf europäischer Ebene gibt es in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie viele weitere Regelungen über andere Gesetzbücher und die Landesdatenschutzgesetze.

An die jeweils geltenden Gesetze hat sich jeder, der personenbezogene Daten speichert, zu halten. Ebenfalls in den Bereich des Datenschutzes gehört die Datensicherheit.

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